Vertrauensschadenversicherung: Versicherungsbedarf

Die eigenen Mitarbeiter können einem Unternehmen erhebliche Schäden zufügen, zum Beispiel vorsätzlich zur eigenen Bereicherung oder aus Rache und Zerstörungswut, aber auch fahrlässig oder ohne dass sie ein besonderes Verschulden trifft.

Zwar hat der Arbeitgeber im Fall der vorsätzlichen oder fahrlässigen Schädigung Schadenersatzansprüche, die aber zum einen durch arbeitsrechtliche Regelungen beschränkt sein können – insbesondere bei Fahrlässigkeit – und zum anderen nicht immer durchzusetzen sind, wenn der Mitarbeiter vermögenslos ist, zumal die Privathaftpflichtversicherung hierfür nicht aufkommt. Gleichzeitig ist das Gefährdungspotenzial hoch, denn die so genannten Vertrauenspersonen haben einen erleichterten Zugang zum Vermögen des Arbeitgebers.

Solche Risiken deckt die Vertrauensschadenversicherung ab, wobei fahrlässige Handlung und unverschuldete Schädigung Deckungserweiterungen darstellen. Für das besonders sensible Risiko des Missbrauchs von Computern und Daten gibt es die spezielle Computermissbrauchsversicherung.

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