Pensionszusage - Vorteile und Nachteile

Für Arbeitgeber

Vorteile

  • Liquiditätsgewinn durch Rückstellungsbildung, da das Unternehmen einen Steuerstundungseffekt erzielt.
  • Einschränkung des Versorgungsrisikos durch die Möglichkeit der Rückdeckung, z. B. mit einer Rückdeckungsversicherung.
  • Ausfinanzierungsmöglichkeit der Versorgungsverpflichtungen durch den Abschluss einer Rückdeckungsversicherung, die das Haftungsrisiko senkt und für einen Bilanzausgleich sorgen kann.
  • Beliebige Leistungshöhe und nahezu unbegrenzte Möglichkeiten zur Gestaltung der Zusage.
  • Günstige Finanzierung durch freie Finanzanlage.
  • Hohe Transparenz der Finanzierung.
  • Bindung und Motivation von Mitarbeitern.

Nachteile

  • Hohes Versorgungsrisiko, z. B. durch vorzeitige Versorgungsfälle (kann durch den Abschluss einer Rückdeckungsversicherung vermieden werden).
  • Hoher Verwaltungsaufwand.
  • Pflicht zum Ausweis der Versorgungsverpflichtung in der Bilanz (Steuer- und Handelsbilanz), dies kann zur Verschlechterung der Bilanzkennziffern und der Eigenkapitalrelation führen.
  • Sicherungspflicht und damit Beitragspflicht der Versorgungszusage durch den PSVaG (nicht beim beherrschenden GGF).
  • Keine Beitragszusage mit Mindestleistung darstellbar.
  • Recht auf Entgeltumwandlung nur bedingt erfüllbar.

Für Arbeitnehmer

Vorteile

  • Die Leistungen können als lebenslange Rente oder als Kapitalzahlung zugesagt und ausgezahlt werden.
  • Insolvenzsicherung der Versorgungszusage durch den PSVaG und evtl. durch die Verpfändung der Rückdeckungsversicherung.
  • Der Arbeitnehmer hat bei der Entgeltumwandlung eine unbegrenzte Steuerfreiheit der Beiträge in der Anwartschaftsphase.
  • Bis Ende 2008 besteht Sozialversicherungsfreiheit der Beiträge im Rahmen der Entgeltumwandlung.
  • Nachgelagerte Besteuerung, d. h. keine Zahlung von Lohnsteuer in der Anwartschaftsphase. Erst die späteren Versorgungsleistungen sind steuerpflichtig, mit einem dann voraussichtlich niedrigeren Steuersatz als während der Erwerbstätigkeit.
  • Hohe Freibeträge bei Versorgungsbezügen.

Nachteile

  • Keine staatliche Förderung nach § 10 a EStG.
  • Keine private Fortführung nach Ausscheiden.

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