Warenkreditversicherung

Grundform der Kreditversicherung. Sie deckt Forderungen des Versicherungsnehmers gegen gewerbliche Kunden, die zahlungsunfähig (insolvent) geworden sind. Die Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn das Insolvenzverfahren eröffnet oder seine Eröffnung mangels Masse vom Konkursgericht abgewiesen wurde oder eine außergerichtliche Einigung mit allen Gläubigern (Quotenvergleich oder Liquidation) zustande gekommen ist oder bei einem geringfügig gewerblich tätigen Kunden ein Schuldenbereinigungsplan gerichtlich festgestellt wurde oder eine Zwangsvollstreckung fruchtlos verlaufen ist.

Durch besondere Vereinbarung kann die Warenkreditversicherung auch auf Forderungen ausgeweitet werden, die sechs Monate nach Fälligkeit noch nicht bezahlt sind.

Nicht versichert sind Verzugszinsen, Vertragsstrafen, Schadenersatz, Kosten der Rechtsverfolgung oder Kursverluste. Ebenfalls nicht abgedeckt werden entgangener Gewinn und Forderungsfälle wegen Krieg, Streik und innerer Unruhen, Beschlagnahme, Behinderung des Waren- und Zahlungsverkehrs durch hohe Hand, Naturkatastrophen oder Kernenergie.

Neben dem Schadenersatz gehört auch die Bonitätsüberwachung und die Beratung des Versicherungsnehmers zu den Leistungen des Kreditversicherers.

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