Wechselwirkungsschäden - Feuer-Betriebsunterbrechungsversicherung

Wechselwirkungsschäden bezeichnet die Auswirkungen eines Sachschadens in einem Betrieb auf einen anderweitig angesiedelten Betrieb desselben Versicherungsnehmers. Wechselwirkungsschäden sind mitversichert, wenn beide Betriebe im Versicherungsschein als Betriebsstellen angegeben worden sind.

Dieser Begriff kommt aus der Feuer-Betriebsunterbrechungsversicherung.

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