Zahnzusatzversicherung (Krankenversicherung)

Die Einschnitte in den Leistungsumfang der GKV führen zu einem gewissen Bedarf, diese Leistungslücken durch private Versicherungsverträge, sog. Zusatzversicherungen, zu schließen. Interessanterweise legen die Kunden offenbar erheblichen Wert auf die Absicherung des Kostenrisikos für Zahnersatz.

Seit dem 1.1.2005 wurden die Zuschüssen der GKV zum Zahnersatz deutlich verändert. Es wurde ein neues Zuschusssystem für Zahnersatz eingeführt, so dass nur noch sog. befundbezogene Zuschüsse gewährt werden. Das führt in der Praxis dazu, dass bei dem Befund "fehlender Zahn" nicht mehr für die Art und Weise der Überbrückung dieser Zahnlücke gezahlt wird, sondern das, was zur Behandlung der Zahnlücke unbedingt notwendig ist. Für diese sog. Regelversorgung werden die Festzuschüsse geleistet. Will der Patient eine verblendete Krone einsetzen lassen, dann muss er sich mit mindestens 35 Prozent an den Kosten beteiligen.

Seither werden Zahnzusatzversicherungen verstärkt nachgefragt. Bei einem Anbietervergleich zeigt sich rasch, wie vielfältig die angebotenen Tarife in leistungsmäßiger, aber auch in preislicher und in annahmetechnischer Hinsicht sind.

Was bietet eine Zahnzusatzversicherung?

Die Angebotsvielfalt ist groß. Sie reicht von der Aufstockung der Festzuschussbeträge der GKV in Höhe von 50, 100 oder 200 Prozent über die reine Kostenerstattung in Höhe von 20, 30, 40 und 50 Prozent in Ergänzung der GKV bis zu maximal 80, 85 oder 90 Prozent des Rechnungsbetrags zusammen mit der GKV-Leistung. Manche Tarife sind an eine Leistung der GKV gekoppelt, andere leisten auch unabhängig von GKV-Vorleistungen zu bestimmten Prozentsätzen. Die absolute Mehrzahl der ca. 80 Tarife sieht dabei ausschließlich Zahnersatzleistungen vor. Einige wenige Anbieter und Tarife bieten auch Leistungen für Zahnbehandlung und Kieferorthopädie an.

Einige Angebote beinhalten die Werbeaussage, sie würden 30 Prozent aus der ZZV, und zusammen mit der GKV-Zuschussregelung bis zu rund 90 Prozent leisten. Eine solche Aussage ist irreführend. Wenn ein Implantat 2.000 EUR kostet, dann wird bei einem Festzuschuss von 350 EUR nur 17,5 Prozent des Rechnungsbetrags erstattet. Leistet die ZZV dann noch 30 Prozent, also 600 EUR, so wird ein Kostenerstattungsgrad von rund 47,5 Prozent erreicht, der Eigenanteil liegt bei 52,5 Prozent. Es werden keinesfalls 90 Prozent der Gesamtkosten übernommen.

Leistungen für Zahnbehandlung

Zahnbehandlungskosten verstehen sich inklusive professioneller Zahnreinigung und Zahnsteinentfernung sowie der Versiegelung der Kauflächen (meistens zweimal jährlich). Auch funktionsanalytische Maßnahmen wie das Prüfen des Zusammenwirkens von Zähnen mit Kiefergelenken und Kaumuskulatur und Wurzelbehandlungen zählen dazu.

Bei der Prophylaxe geht es insbesondere darum, der Parodontitis Einhalt zu gebieten. Nicht Zahnkaries, sondern Zersetzungsprozesse am Zahnhalteapparat, eben die Parodontitis, sind in Deutschland die Hauptursache für den Verlust von Zähnen. Mehr als die Hälfte der Bundesbürger leiden unter Parodontitis - behandelt werden dagegen allerdings nur ca. 10 Prozent der Bevölkerung. Zahnerkrankungen und insbesondere paradontale Schädigungen ließen sich durch rechtzeitige Vorsorge in vielen Fällen vermeiden oder mindern. Dennoch wird deutlich weniger für Prophylaxe aufgewendet als in anderen Ländern. Um Schäden aufgrund von Parodontose von vornherein zu vermeiden empfiehlt sich nicht nur die herkömmliche Prophylaxebehandlung, sondern auch die parodontale Initialtherapie.

Leistungen für Kieferorthopädie

Hier werden zumeist für medizinisch notwendige Behandlungen bei Kindern und Erwachsenen Leistungen vorgesehen, wenn die GKV gar keine Leistungen erbringt (z. B. bei KIG 1-2, also geringen Zahnfehlstellungen), dann zu 70 oder 80 Prozent der Kosten.

Oder es wird eine grundsätzliche Kostenerstattung von z. B. 50 Prozent vorgesehen, unabhängig von einer GKV-Vorleistung.

Hinweis:

Auch diese Leistungsart ist nur bei einigen wenigen Versicherern und Tarifen versicherbar.

Leistungen für Zahnersatz

Unter Zahnersatz fallen Kronen, Brücken, Stiftzähne, Implantate, Inlays, Onlays, also Einlagen- oder Auflagenfüllungen aus Gold oder Keramik. Die Krankenkassen bezuschussen derzeit nur noch lippenseitigen keramischen Überzug von Kronen im Frontzahnbereich (Oberkiefer bis zum 5. Zahn, Unterkiefer bis zum 4. Zahn, von vorne gezählt). Im Seitenzahnbereich gibt es für Keramik keinen Zuschuss.

Bei Pinledge-Kronen wird eine spezielle Verankerungsform zur Optimierung der Haltbarkeit insbesondere bei Teilkronen vorgesehen. Am Zahn werden mehrere parallel angeordnete Bohrungen gesetzt, in die entsprechende Stifte der Krone greifen. Längst nicht jeder Tarif ersetzt diese Maßnahme.

Implantate

Ein Implantat ist eine künstliche Zahnwurzel aus Titan, die fest mit dem Kieferknochen verwächst und so die Basis für die neuen Zähne bildet.

Die meisten Tarife sehen Leistungen für Implantate vor, allerdings mit ganz erheblichen Unterschieden. So werden bei einigen Anbietern maximal 4, 5 oder 6 Implantate je Kiefer kostenmäßig berücksichtigt und abhängig vom Leistungsprozentsatz abgerechnet. Teilweise wird pro Implantat eine Maximalleistung von 500 oder 1.000 EUR vorgesehen. Zum Teil hängt die Höhe vom Festzuschuss der GKV ab, zum Teil von der GKV-Vorleistung, mit der zusammen der Leistungsprozentsatz von z. B. 70 oder 80 Prozent erreicht wird.

Inlays, Onlays

Die meisten Tarife sehen Leistungen für Inlays und Onlays vor, allerdings mit ganz erheblichen Unterschieden. Inlays und Onlays sind Einlagen- oder Auflagenfüllungen aus Gold oder Keramik oder Kunststoff, die zum Teil vom Festzuschuss der GKV abhängen, zum Teil von der GKV-Vorleistung, mit der zusammen der Leistungsprozentsatz von z. B. 70 Prozent oder 80 Prozent erreicht wird. Andere typische Leistungsbegrenzungen sehen maximal 250 EUR pro Versicherungsjahr für Inlays oder 400 EUR oder gar keine Kostenübernahme vor.

Leistungseinschränkungen

  • Ausschluss fehlende Zähne - Zahnstatus entscheidend
  • Wartezeit 8 Monate
  • Zahnstaffelregelung und Summenbegrenzung in den ersten fünf Jahren
  • Höchsteintrittalter oft 60 Jahre
  • Begrenzung auf die Gebührenordnung der Zahnärzte
  • Keine Zahnbehandlungskosten versichert
  • Keine kieferorthopädischen Leistungen versichert
  • Vorlage eines Heil- und Kostenplans vor Behandlungsbeginn
  • Implantate und Inlays nicht immer eingeschlossen
  • Erstattungsbasis unterschiedlich
  • Gesundheitsprüfung unterschiedlich umfassend

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