Zusatversicherung für GKV-Versicherte

Dieser Überblick richtet sich in erster Linie an den interessierten Endverbraucher.


Private Zusatzversicherungen

Die gesetzliche Krankenversicherung bietet Ihnen eine Grundversorgung, die mit Zuzahlungen und gravierenden Leistungskürzungen verbunden ist.

…beim Arzt oder Heilpraktiker

Hier bieten einige private Krankenversicherer individuelle Ergänzungsmöglichkeiten, mit denen Sie gezielt Lücken der gesetzlichen Krankenversicherung schließen.

So empfiehlt sich die Auswahl einer Gesellschaft, die entsprechend ihrer Tarifbeschreibung Leistungen gemäß der vollständigen Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) erbringt.

Einige private Krankenversicherer leisten darüber hinaus auch für Leistungen nach dem Hufeland Leistungsverzeichnis für Therapierichtungen der Biologischen Medizin.

…im Krankenhaus

Beste ärztliche Behandlung und eine optimale Versorgung im Krankheitsfall wünscht sich jeder. Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse sichern dabei die Grundversorgung. Für einen Krankenhausaufenthalt heißt das: Einschränkung bei der Krankenhauswahl, keine freie Arztwahl und Unterbringung im Mehrbettzimmer.

Sie wollen selbst bestimmen, wo und von wem Sie im Krankenhaus behandelt bzw. operiert werden? Mit einer stationären Zusatzversicherung treffen Sie eine Vorsorge. Für einen Krankenhausaufenthalt heißt das:

  • Freie Krankenhauswahl: Sie sind bei Ihrer Entscheidung unabhängig und können Ihnen empfohlene oder von Ihnen bevorzugte Fachkliniken wählen.
  • Privatärztliche Behandlung: Die freie Wahl des Arztes bedeutet u. a. qualifizierte Versorgung nach neusten Erkenntnissen sowie eine durchgängige Betreuung durch den Spezialisten Ihres Vertrauens.
  • Ein- und Zweibett-Zimmer: Die komfortablere Unterbringung bringt Ihnen viele Vorzüge wie z. B. mehr Privatsphäre, flexible Besuchszeiten.

...beim Verdienstausfall durch Krankheit oder Unfall

Sind Sie Arbeitnehmer und gesetzlich krankenversichert? In der Regel zahlt Ihnen Ihr Arbeitgeber im Fall einer Krankheit das Gehalt 6 Wochen weiter. Danach haben Sie Anspruch auf Krankentagegeld aus der gesetzlichen Krankenkasse, jedoch für dieselbe Krankheit längstens für 78 Wochen. Aufgrund von Leistungskürzungen durch den Gesetzgeber erhalten Sie jedoch im Falle einer Arbeitsunfähigkeit ein Krankengeld, das nicht Ihrem aktuellen Nettoeinkommen entspricht. Das Krankengeld der gesetzlichen Krankenkasse beträgt nur 90 % des Nettoeinkommens. Und davon werden noch die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung abgezogen. Zum üblichen Nettoeinkommen entsteht so eine Lücke von ca. 23 %.

Diese Lücke können Sie sinnvoll durch den Abschluss einer privaten Krankentagegeldversicherung schließen.

Auch für Selbstständige und Freiberufler werden interessante Krankentagegeldzusatztarife angeboten.

...beim Zahnarzt

Seit Anfang 2005 gibt es ein neues Zuschuss-System für Zahnersatz. Statt prozentualer Zuschüsse leisten die Kassen nun "befundbezogene Festzuschüsse", die auf der sog. "Regelversorgung" basieren. Deren Höhe richtet sich dabei nicht mehr nach der Behandlungsmethode, sondern nach dem zahnärztlichen Befund. Bei Zahnersatz, Implantaten und Inlays verbleibt ein erheblicher Eigenanteil.

Auch bei einer Zahnbehandlung muss ein gesetzlich Versicherter einen Teil der Kosten selbst zahlen, wie z. B. für bestimmte Füllungsarten. Für eine professionelle Zahnreinigung besteht generell kein Versicherungsschutz in der gesetzlichen Krankenkasse. Eine gute Zahnzusatzversicherung schützt Sie vor diesen hohen Kosten.

...bei Auslandsreisen

Eine Auslandsreisekrankenversicherung schützt Sie vor unvorhergesehenen Krankheitskosten im Ausland. Aufgrund unterschiedlicher ausgestalteter Gesundheitssysteme in anderen Ländern ist es denkbar, dass bei Behandlungen außerhalb Deutschlands die Tarifleistungen allein zur Deckung aller Kosten nicht ausreichen. Denn oft werden Reisende im Ausland als Privatpatienten behandelt und müssen mit erheblichen Kosten rechnen. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt keine Kosten für einen medizinisch notwendigen Krankenrücktransport aus dem Ausland.

Aus diesen Gründen empfehlen wir Ihnen unbedingt den Abschluss einer privaten Auslandsreisekrankenversicherung. Der Abschluss ist nur vor Antritt einer Auslandsreise möglich!

Der Abschluss aller Zusatzversicherungen bis auf die Auslandsreisekrankenversicherung gilt vorbehaltlich einer Gesundheitsprüfung. Der Abschluss einer Zusatzversicherung ist in der Regel dann möglich, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung keine Behandlung läuft, angeraten oder beabsichtigt ist.

...IMMER WICHTIG

Wichtig ist, dass bei Antragstellung vollständige Angaben über den Gesundheitszustand gemacht werden.

Nicht nur in der Krankenversicherung, sondern auch in der Lebens-, Unfall-, Haftpflicht-, Kraftfahrt- und Sachversicherung bieten wir Ihnen zahlreiche Möglichkeiten für individuelle Lösungen. Es kommt nicht darauf an, viele Versicherungen abzuschließen, sondern die passenden. Wir suchen nach dem besten Angebot für Sie, gestalten gemeinsam mit Ihnen den Vertragsabschluss und beraten Sie während der Vertragsdauer und im Schadensfall.

Gerade im Hinblick auf die Rentenreformen der letzten Jahre empfehlen wir, die eigenen Ansprüche errechnen zu lassen. Oft empfiehlt sich zusätzlich der Abschluss einer zusätzlichen Altersversorgung. Eine Beratung zu diesem Thema kostet Sie nur etwas Zeit.

Weiterführende Links

Private Krankenversicherung (PKV)

Krankenzusatzversicherung (Krankenversicherung)

Quellenhinweis

Wir bedanken uns bei dem Verband der Fairsicherungsmakler®, der uns den ursprünglichen Originaltext dieses Artikels zur Verfügung stellte.

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