Zusatzbausteine der Basisrente

Auf Wunsch kann die Basisrente mit verschiedenen Zusatzbausteinen kombiniert werden, die wichtige Lebensrisiken absichern. Für den Todesfall bietet sich die Vereinbarung einer Rente für Hinterbliebene Ehegatten und Kinder an. Andere Personen können in den Schutz nicht eingeschlossen werden.

Die Vereinbarung des Hinterbliebenenbausteins ist auch nachträglich noch möglich etwa bei Heirat und/oder dann, wenn sich Nachwuchs einstellt.

Auf Wunsch kann eine zusätzliche Risikolebensversicherung angehängt werden, aus der die Angehörigen eine einmalige Kapitalleistung erhalten.

Die zusätzliche Vereinbarung einer Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeitsvorsorge ist ebenfalls möglich.

Folgende Leistungen können vereinbart werden:

  • die Befreiung von weiterer Beitragszahlung bei vollem Erhalt der versicherten Alters- und gegebenenfalls Hinterbliebenenrente sowie
  • eine Berufsunfähigkeitsrente bis maximal zur Höhe der Altersrente.

Zu beachten ist: Damit der Versicherungsbeitrag steuerlich abzugsfähig bleibt, darf der Beitrag für die in den Vertrag eingeschlossenen Zusatzbausteine zusammen nicht mehr als 49,99 Prozent des Gesamtbeitrages ausmachen.

Die Leistungen aus den Zusatzversicherungen sind steuerpflichtig, ab 2040 in voller Höhe, bis dahin anteilig nach der Übergangsregelung.


Quellenhinweis:

Wir bedanken uns für die Unterstützung des „Informationszentrums der deutschen Versicherer ZUKUNFT klipp + klar“, die uns den ursprünglichen Originaltext dieses Artikels zur Verfügung stellte www.klipp-und-klar.de (Stand des Originaltextes 09.2007).

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