Zuschlag (Gesetzliche Rentenversicherung)

Wer seine Regelaltersrente, obwohl er die Voraussetzungen erfüllte, erst Monate nach Vollendung des 65. Lebensjahres, vielleicht erst mit 66, in Anspruch nimmt, erhält einen Zuschlag. Dieser beträgt 0,5 Prozent pro Monat nicht in Anspruch genommener Rente.

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