Zuteilungsvoraussetzungen - Bausparvertrag

Entscheidend für die Zuteilung sind die erreichte Bewertungszahl eines Bausparvertrages und die zu erreichende Zielbewertungszahl. Zudem müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Ansparung der tariflichen Mindestansparung zu einem Bewertungsstichtag.
  • Erreichen einer Bewertungszahl mindestens in Höhe der in den Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge (ABB) genannten Mindestbewertungszahl zum Bewertungsstichtag.
  • In der Regel Erreichen einer Mindestsparzeit nach den ABB.
  • In der Regel Antrag auf Zuteilung durch den Bausparer.

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