Bruchteilversicherung - Form der Leistungsbegrenzung

Die Bruchteilversicherung ist eine Form der Leistungsbegrenzung in den Versicherungszweigen Leitungswasser, Sturm/Hagel und Einbruchdiebstahl, die zu einer Prämienersparnis führt. Sie wird meist bei Inventarversicherungen angewendet, wenn ein Totalschaden und damit die Fälligkeit der gesamten Versicherungssumme überaus unwahrscheinlich ist. Die Ersatzleistung wird auf einen Betrag zwischen 5 und 25 Prozent der Versicherungssumme begrenzt.

Eine Maschinenfabrik hat ein Inventar mit einem Wert von 2 Mio. EUR. Dabei handelt es sich um fest montierte, Wasser- und Sturm-unempfindliche Großmaschinen im Wert von 1,8 Mio. EUR sowie 200.000 EUR an Büromöbeln und sonstiger Einrichtung. Eine Entwendung der Großmaschinen ist praktisch unmöglich, auch eine Zerstörung durch Leitungswasser oder Sturm nicht denkbar. Es wird ein Bruchteil von 10 Prozent = 200.000 EUR von der Gesamtversicherungssumme 2 Mio. EUR als Höchstersatzleistung im Schadenfall vereinbart.

In der Feuerversicherung ist die Bruchteilversicherung nicht möglich, da sie dort keinen Sinn machen würde.

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