Versicherte Personen (Versicherungsvertrag)

Die versicherte Person ist die im Versicherungsvertrag als versichert bezeichnete Person. Dies kann, muss aber nicht der Versicherungsnehmer (VN) sein.

In der Lebensversicherung muss eine nicht mit dem VN identische versicherte Person der Versicherung zustimmen, soweit die Versicherungssumme die für Sterbegeldversicherungen übliche Höhe überschreitet. Ist ein Minderjähriger versicherte Person, muss der gesetzliche Vertreter zustimmen.

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