Informationspflichten - Lebens-, Berufsunfähigkeits- und Unfallversicherung

Der Versicherer hat dem Versicherungsnehmer (VN) in der Lebens-, Berufsunfähigkeits- und Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr besonders mitzuteilen (Auszüge):

  • Einkalkulierte Vermittlungs- und Abschlusskosten
  • Sonstige einkalkulierte Kosten
  • Art der Überschussermittlung und -beteiligung sowie Garantieleistungen
  • Rückkaufswerte sowie garantierte Rückkaufswerte
  • Mindestversicherungsbetrag bei Umwandlung in eine prämienfreie oder -reduzierte Versicherung
  • Bei Fondslebensversicherungen Angabe über die enthaltenen Fonds
  • Allgemeine Angaben zur Besteuerung
  • Modellrechnung in der Lebensversicherung
  • Aufklärung in der Berufsunfähigkeitsversicherung über die verschiedenen verwendeten Begriffe (§ 2 VVG-InfoV-Entwurf 18.6.2007)

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