Berufsunfähigkeits-Rente

Leistungsart der Berufsunfähigkeitsversicherung oder – sofern vereinbart – einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung. Bei Eintritt einer Berufsunfähigkeit von in der Regel mindestens 50 Prozent Berufsunfähigkeits-Grad (abweichend nach Staffelregelung) wird die vereinbarte Rente geleistet. Bei Eintritt einer Berufsunfähigkeit durch Pflegebedürftigkeit wird der Umfang der benötigten Unterstützung beispielsweise mit Hilfe der Pflegegrade oder der Activities of Daily Living ADL (Aktivitäten des täglichen Lebens)  festgestellt. Für die BU-Versicherung gelten Sie also als pflegebedürftig, wenn zum Beispiel eine gewisse Anzahl von Einschränkungen bei den ADL vorliegt. Die Rentenzahlung läuft bis zum Vertragsablauftermin oder auch darüber hinaus bis zu einem vereinbarten Endalter (z.B. 65).

Der Anspruch entsteht mit Ablauf des Monats, in dem die Berufsunfähigkeit eingetreten ist bzw. bei verspäteter Mitteilung mit Ablauf des Monats, zu dem die Mitteilung erfolgt. Er erlischt, wenn der Berufsunfähigkeits-Grad wieder unter 50 Prozent sinkt oder keine Pflegebedürftigkeit mehr besteht. Außerdem erlischt er auch bei Versterben der versicherten Person und bei Vertragsablauf.

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