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8 Fachbegriffe zum Suchbegriff
"Beitragsrückgewähr"
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(6)
Beitragsrückgewähr (Private Unfallversicherung)
Rückzahlung der gezahlten Prämien zur Unfallversicherung nach Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit oder bei vorzeitigem Tod des Versicherungsnehmer
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Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr (UBR) (Private Unfallversicherung)
auch: UPR Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr.Kombination aus einer Risiko-Unfallversicherung und einem lebensversicherungsähnlichen Sparvertrag. Die Beiträge sind höher als bei der Risiko-Unfallversicherung, werden aber nach Ablau
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Steuerliche Behandlung (Private Unfallversicherung)
... Todesfallleistungen sind erbschaftsteuerpflichtig.Für die Unfallversicherung mit
Beitragsrückgewähr
gelten die steuerlichen Regeln wie für die Kapitallebensversicherung.Weiterführende LinksSteuerliche Behandlung (Leben
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Bagatellschäden - Versicherung
... B. Franchisen oder
Beitragsrückgewähr
), Bagatellschäden vom Versicherungsschutz auszuschließen oder für den Versicherungsnehmer Anreize zu schaffen, sie ohne Hilfestellung durch den Versicherer selbst
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Versicherungsteuer - Definition
... 18 Prozent (bis 2006: 15 Prozent)Schiffskaskoversicherung: 3 Prozent (bis 2006: 2 Prozent)Unfallversicherung mit Prämien-/
Beitragsrückgewähr
: 3,8 Prozent (bis 2006: 3,2 Prozent)Hagelversicherung: 0,2 Promille der Versicherungssum
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Variable Annuities
... zum Vertragsende / Ende der Ansparphase, die beispielsweise eine Höchststandsgarantie, Mindestverzinsung oder
Beitragsrückgewähr
umfassen kann, garantierte Mindesttodesfallleistung, zeitliche befristete bzw. lebenslange Entn
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Rürup-Rente
... Selbst wenn eine
Beitragsrückgewähr
für den Todesfall vor Rentenbeginn vereinbart wurde, muss dieser Kapitalbetrag verrentet werden.ZertifizierungVersicherungsgesellschaften und auch Investmentfondsgesellschaften müssen für die Basisrente speziel
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Steuerliche Rahmenbedingungen (bAV)
... Dies betrifft insbesondere die
Beitragsrückgewähr
bei Tod vor Rentenbeginn und die Rentengarantie bei Tod nach Rentenbeginn, wenn die Leistungen nur für Personen im Sinne des engen Hinterbliebenenbegriffs verein
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