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27 Fachbegriffe zum Suchbegriff
"Elementarsch?den"
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(79)
Hausratversicherung: Elementarschäden
Inhaltsverzeichnis 1 Überblick 1.1 Was wird unter Überschwemmung verstanden? 1.2 Was ist unter Rückstau zu verstehen? 1.3 Schäden durch Erdbeben und Erdfall 1.4 Gesetzliche Bestimmungen 1.5 Was ist sonst noch zu beachten? 2 Weiterfü
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Elementarschadenversicherung - Übersicht
Die erweiterte Elementarschadenversicherung kann ergänzend zur verbundenen Hausratversicherung, zur verbundenen Wohngebäudeversicherung und gebündelten Geschäftsversicherung, welche standardmäßig die Elementargefahren Sturm, Hagel, Blit
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Gewerbliche Sachversicherung: Elementarschadenversicherung
Versichert sind Schadenfälle durch Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Lawinen, Schneedruck und Hochwasser. Die Schäden müssen durch natürliche, d.h. nicht vom Menschen geschaffene Ursachen entstanden sein. Steht z.B. das Gebäude eines Bet
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Versicherte Gefahren - Gewerbliche Sachversicherung
Inhaltsverzeichnis1 Überblick1.1 Welche Schäden sind versichert?1.2 Muss ich alles versichern?1.2.1 Die Feuerversicherung1.2.2 Die Einbruch-Diebstahl-Versicherung1.2.3 Die Leitungswasserversicherung1.2.4 Die Sturmversicherung1.2.5 Die E
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Schneedruck
Schneedruck ist die Wirkung des Gewichts von Schnee- oder Eismassen (§ 7 der Besonderen Bedingungen für die Versicherung weiterer Elementarschäden – BWE 2008). Nachdem es tagelang geschneit hat, bricht das Dach eines Hauses unter
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Sturmflut - Versicherungsschaden
Eine Sturmflut ist durch Sturm ausgelöste Überschwemmung der in Küstennähe gelegenen Gebiete.Schäden durch Sturmflut sind sowohl aus der Sturmversicherung (siehe Abschnitt A § 4 Abs. 4 a) aa)) VGB 2008; Abschnitt A § 5 Abs. 4 a) aa)) VG
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Versicherungsbedarf - Hausratversicherung
Der Hausrat wird von einer Vielzahl Gefahren bedroht, zum Beispiel durch Feuer, Bruch von Wasserleitungen, Einbrüche und Vandalismus oder auch durch Sturm und andere Naturgewalten. Bei vielen Haushalten stellt der Hausrat das einzige od
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Grundwasser - Versicherung
Durch Ansteigen des Grundwasserspiegels ausgelöste Überschwemmung des Gebäudes.Schäden durch Grundwasser sind aus der Leitungswasserversicherung regelmäßig ausgeschlossen, da es sich nicht um den Austritt von Wasser aus dem Rohrnetz der
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Erdbeben
Erdbeben ist eine naturbedingte Erschütterung des Erdbodens, die durch geophysikalische Vorgänge im Erdinneren ausgelöst wird (§ 5 Abs. 1 der Besonderen Bedingungen für die Versicherung weiterer Elementarschäden in der Hausratversicheru
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