VersWiki: VersicherungsABC
Versicherungsschein
Urkunde, die den bestehenden Versicherungsschutz dokumentiert (auch als Versicherungspolice bezeichnet). Der Versicherungsschein ist dem Versicherungsnehmer samt AVB nach Vertragsabschluss auszuhändigen. Erst ab diesem Zeitpunkt gilt der Versicherungsvertrag als zustande gekommen.
Aufgrund des Urkundencharakters, gelten die Vorschriften über die Legimitationspapiere, wenn der Versicherungsschein auf den Inhaber ausgestellt wird. Weicht der Inhalt des Versicherungsscheins vom Inhalt des Versicherungsantrag ab, verfügt der Versicherungsnehmer über ein gesondertes Widerspruchsrecht.
Geht ein Versicherungsschein verloren, ist die Versicherungsgesellschaft ersatzpflichtig.
Weiterführende Links
Kfz-Haftpflichtversicherung - Beginn und Ende
Unfallversicherung - Geltungsbereich
Versicherung für fremde Rechnung
Quellenhinweis
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