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Versicherungssumme
Die Versicherungssumme ist der im Versicherungsvertrag festgelegte Betrag, der im Versicherungsfall ausgezahlt wird. Der Versicherungsfall liegt z. B. bei Berufsunfähigkeit, Invalidität, oder Tod der versicherten Person, aber auch beim Ende der Vertragslaufzeit vor.
Die Versicherungssumme beträgt in der Lebensversicherung i. d. R. wenigstens 2.500 EUR. Die Höchstssumme ist unbegrenzt, allerdings wird unter bestimmten Bedingungen meistens eine ärztliche Untersuchung erforderlich.
Weiterführende Links
Hausratversicherung - Leistungen
Unfallversicherung - Dynamisierung
Wohngebäudeversicherung - Entschädigungsgrenzen
Quellenhinweis
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