VersWiki: VersicherungsABC
Zeitwertversicherung
Beträgt der Versicherungswert weniger als 40 % des Neuwertes, kommt eine Zeitwertversicherung in Betracht. Der Zeitwert errechnet sich aus dem Neuwert der versicherten Sache, von dem ein Abzug entsprechend ihrem durch den Abnutzungsgrad bestimmten Zustand vorgenommen wird. Entsprechend vermindert sich auch der zu zahlende Beitrag.
In einigen Versicherungszweigen wie z. B. der Fahrzeugversicherung gibt es sog. Zeitwertlisten.
Quellenhinweis
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