Invaliditätsleistung (Private Unfallversicherung)

Geldleistung des Unfallversicherers, die bei Invalidität der versicherten Person und in Abhängigkeit vom festgestellten Invaliditätsgrad fällig wird. Sie besteht aus einer vertraglich vereinbarten Grundsumme, die bei 100 Prozent Invalidität fällig wird, bei geringerer Invalidität entsprechend anteilig. Die Grundsumme kann durch Mehrleistungs- oder Progressionsvereinbarungen erhöht werden, um hohe und damit für den Versicherten besonders schwerwiegende Invaliditätsfälle besonders abzudecken.

Vereinbarte Grundsumme: 100.000 EUR

Festgestellte Invalidität einer versicherten Person: 65 Prozent

Invaliditätsleistung: 65.000 EUR (sofern keine Mehrleistungs- oder Progressionsvereinbarungen bestehen)

Aktuelle Nachrichten