Wohngebäudeversicherung

Dieser Überblick richtet sich in erster Linie an den interessierten Endverbraucher.

Sicherlich haben auch Sie viel Geld in Ihre eigenen vier Wände investiert. Und Ihr wertvoller materieller Besitz ist zahlreichen Gefahren ausgesetzt. So kann z. B. ein Brand im Nu zerstören, was Sie sich in langen Jahren im wahrsten Sinne des Wortes aufgebaut haben. Die Wohngebäudeversicherung hilft in solch einem Fall.

Welche Schäden sind über die Wohngebäudeversicherung abgesichert?

Die so genannte ”Verbundene Wohngebäudeversicherung” verbindet die einzelnen Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm (ab Windstärke 8)  zu einer Police. Marktüblich ist die Erweiterung um die Gefahren Anprall von unbemannten Flugkörpern, Hagel oder Kosten, wie z.B. Aufräumungskosten. Diese Erweiterungen werden in die Bedingungen integriert oder als Bausteine oder Klauseln  gegen Beitragszuschlag versichert. Die erweiterte Elementarschadendeckung wird angebündelt und häufig als eigenständiger Vertrag geführt.

Was ersetzt der Versicherer?

Im Schadenfall haben Sie den Anspruch auf folgende Leistungen:

  • Ist Ihr Haus durch einen versicheren Schaden völlig zerstört, erhalten Sie den Neuwert ersetzt, so wie er sich unmittelbar vor Eintritt des Schadens darstellte.
  • Bei einem teilweise beschädigten Gebäude, z. B. durch Leitungswasser oder Sturm, erstattet der Versicherer die nötigen Reparaturkosten.

Manchmal ist eine Selbstbeteiligung zu tragen. Diese Regelung und der damit oftmals verbundene Beitragsrabatt, werden von den Versicherern sehr unterschiedlich gehandhabt.

Was gehört zum Wohngebäude?

Ein Wohngebäude besteht nicht nur aus Dach und Wänden. Alle Dinge, die ein Haus bewohnbar machen, gehören ebenfalls dazu:

  • Heizungsanlage,
  • sanitäre Installationen,
  • elektrische Anlagen,
  • Einbauschränke,
  • festverlegte Fußbodenbeläge und
  • Zubehör, das zur Instandhaltung des Gebäudes oder dessen Nutzung zu Wohnzwecken dient (z. B. gemeinschaftlich genutzte Waschmaschinen und Wäschetrockner sowie im Haus gelagerte Brennstoffvorräte).

Auch gehören außen am Gebäude angebrachte Antennen, Markisen und Überdachungen zum Gebäude. Dagegen müssen Nebengebäude, Zäune etc. bei den meisten Versicherern separat deklariert werden.

Wie vermeide ich eine Unterversicherung?

Unterversicherung bedeutet, dass der Versicherer nur einen Teil des Schadens ersetzt, da die von Ihnen festgelegte Versicherungssumme nicht dem tatsächlichen Wert des Gebäudes und seiner Bestandteile entspricht. Im Schadenfall bedeutet das ein großes Ärgernis, denn der Geldverlust ist weitaus höher als der durch eine niedrige Versicherungssumme eingesparte Beitrag. Somit ist es wichtig, eine ausreichende Versicherungssumme für Ihr Gebäude zu finden. Ausschlaggebend sind dafür zwei Komponenten:

Die Ermittlung der Versicherungssumme des Gebäudes?

Verschiedene Methoden bieten sich zur Berechnung der Versicherungssumme an:

  • Sie haben Ihr Haus neu errichtet? Nennen Sie dem Versicherer die aktuellen Baukosten. Dieser wird für Sie die entsprechende Summe berechnen.
  • Sie selbst ermitteln die Versicherungssumme anhand eines vom Versicherer erhältlichen Ermittlungsbogens. Im Regelfall geschieht die Summenfestlegung auf Grundlage der Wohnfläche und der Ausstattungsmerkmale.
  • Wertgutachten von Bausachverständigen sind in den Bedingungen ebenfalls als Ermittlungsmethode aufgeführt, haben aber kaum eine praktische Bedeutung, da mit den Gutachten eher der Verkehrswert als die Baukosten ermittelt wird.
  • Manche Versicherer haben die komplizierte Systematik der Versicherungssummenberechnung vereinfacht und sind dazu übergegangen, den Versicherungsbeitrag nur noch nach der Wohn- und Nutzfläche zu berechnen.

Für alle Berechnungsmöglichkeiten gilt: Achten Sie darauf, dass ein Unterversicherungsverzicht Vertragsbestandteil wird: Der Versicherer verzichtet von Beginn an darauf, im Schadenfall eine Unterversicherung geltend zu machen. Das gilt natürlich nicht, wenn von Ihnen unzutreffende Angaben beim Abschluss gemacht wurden.

Der richtige Versicherungswert

Ausreichend ist eine Versicherungssumme außerdem nur dann, wenn sie auch zu einem späteren Zeitpunkt dem aktuellen Neubauwert Ihres Wohngebäudes entspricht. Doch die Baupreise ändern sich ständig und mit ihnen auch die Kosten, die im Schadenfall entstehen würden.

Wir empfehlen somit, die Versicherung als "gleitende Neuwertversicherung" abzuschließen: Ihre Versicherungssumme wird automatisch der aktuellen Baupreisentwicklung angepasst.

Bei den meisten Versicherern wird die Versicherungssumme in Mark des Jahres 1914 festgelegt. Diese Basisversicherungssumme bleibt unverändert, aber die Entwicklung der Baukosten wird durch den sogenannten gleitenden Neuwertfaktor, der jährlich überprüft wird, berücksichtigt. Dessen Änderungen schlagen sich in einem erhöhten oder reduzierten Beitrag nieder. Einige Versicherer bieten diesen Wert Mark 1914 nicht mehr an, sondern ändern stattdessen jährlich die zum Vertragsbeginn ermittelte DM-Versicherungssumme. Solange der Unterversicherungsverzicht Vertragsbestandteil bleibt, ist diese Variante ebenfalls ohne Bedenken zu empfehlen.

Wichtig: Melden Sie dem Versicherer auch nach Vertragsabschluß Wertverbesserungen, z.B. durch nachträgliche Um-, An- oder Ausbauten an, da diese bei einer Indexerhöhung natürlich nicht erfasst werden können.

Welche Schäden sind von der Versicherung ausgeschlossen?

Die Wohngebäudeversicherung deckt nicht alle Schäden am Gebäude. Nachfolgend ein Auszug der Ausschlüsse, wobei zu beachten ist, dass die Versicherer ausgeschlossene Gefahren teilweise individuell in ihren Versicherungsschutz wieder mit einbeziehen können: Nicht versichert sind im Regelfall:

  • Schäden durch Erdsenkung oder Erdrutsch.
  • Schäden durch Niederschläge, durch Grund- und Hochwasser, stehende und fließende Gewässer, witterungsbedingten Rückstau, Plansch- oder Reinigungswasser und Schäden durch Hausschwamm.
  • In der Sturmversicherung: Schäden durch Sturmflut und Lawinen sowie Schäden durch Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz, wenn diese Niederschläge durch unverschlossene oder undichte Türen, Fenster oder sonstige Öffnungen eindringen.
  • Schäden durch Kriegsereignisse, innere Unruhen, Erdbeben und Kernenergie.
  • Schäden, die vom Ihnen grob fahrlässig bzw. vorsätzlich verursacht werden. Bei grob fahrlässig verursachten Schäden erfolgt eine Quotelung das heißt: reguliert wird nach dem Grad der Fahrlässigkeit. Diese neue Regelung birgt allerdings einiges Konfliktpotenzial.

Was ist beim Kauf bzw. Verkauf des Gebäudes zu beachten?

Nach dem Versicherungsvertragsgesetz geht der Versicherungsvertrag zum Erwerbszeitpunkt mit allen Rechten und Pflichten auf einen Erwerber über.

Aber: Bei einem Gebäudekauf wird der Käufer erst mit der grundbuchamtlichen Eintragung zum Eigentümer, also nicht mit Unterzeichnung des Kaufvertrages oder am Tage der Auflassung. Zum gleichen Zeitpunkt wird er Vertragspartner der Versicherung. Beachten Sie, dass sich die grundbuchamtliche Umschreibung über Monate hinziehen kann.

Der Käufer hat nun, wenn der Vertrag auf ihn übergegangen ist, ein außerordentliches Kündigungsrecht. Möchte er den Vertrag nicht behalten, kann er ihn innerhalb eines Monats nach der grundbuchamtlichen Umschreibung kündigen.

Ausnahme: Er erfährt erst nach der Umschreibung von der Existenz des Versicherungsvertrages. Dann beginnt die Monatsfrist mit dem Tag der Kenntniserlangung.

Eine Besonderheit: Wird der Vertrag gekündigt, schuldet der Verkäufer dem Versicherer trotzdem den Beitrag bis zum Ende des laufenden Versicherungsjahres. Vom Erwerber kann der Versicherer in diesem Fall keine Zahlungen verlangen.

Weiterführende Links

Wohngebäudeversicherung: Versicherte Gefahren

Wohngebäudeversicherung: Was tun im Schadenfall

Kleines Lexikon zur Wohngebäudeversicherung

Wohngebäudeversicherung: Sturm, Hagel

Quellenhinweis

Wir bedanken uns bei dem Verband der Fairsicherungsmakler®, der uns den ursprünglichen Originaltext dieses Artikels zur Verfügung stellte.

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