Gefahrengruppen (Private Unfallversicherung)

In der Unfallversicherung werden die Gefahrengruppen A, B und F unterschieden.

  • F: Frauen, soweit nicht unter A einzustufen.
  • A: Männer mit kaufmännischer oder verwaltender Berufstätigkeit oder mit Aufsichtsaufgaben. Frauen mit körperlicher oder handwerklicher Berufstätigkeit.
  • B: Männer mit körperlicher oder handwerklicher Berufstätigkeit.

Die Gefahrengruppen haben Einfluss auf die Risikoneigung und damit auf die Tarifgestaltung in der Unfallversicherung.

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