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"Umweltsch?den"
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(56)
Umweltschaden - Definition
Von einem Umweltschaden spricht man, wenn Umwelteinwirkungen nicht zu Personen- oder Sachschäden, sondern zu Schädigung von Arten und natürlichen Lebensräumen, Schädigungen der Gewässer oder Schädigungen des Bodens geführt haben. Die Ha
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Umweltschadensgesetz
Das Umweltschadensgesetz regelt Schäden, die in Ausübung der beruflichen Tätigkeit an der Umwelt als Allgemeingut entstehen. Dazu gehören Böden, Gewässer sowie geschützte Tier- und Pflanzenarten und natürliche Lebensräume. Die Liste d
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Umweltschadensgesetz in der Landwirtschaft - Übersicht
Umweltschadensgesetz erweitert die Haftung für UnternehmenSeit dem 30.04.2007 gelten in Deutschland neue Regeln für die Haftung bei Umweltschäden. Das neue Umweltschadensgesetz, das im November 2007 in Kraft tritt, sieht für Schäden am
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Schäden durch Umwelteinwirkung (HV)
Dieser Ausschluss gilt nicht für private Haftpflichtrisiken und für die Produkthaftpflicht, ausgenommen das aufgeführte besondere Umweltprodukthaftpflichtrisiko. Versicherungsschutz für Schäden durch Umwelteinwirkung (einschließlich des
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Öko-Audit - Übersicht
Im Jahre 1993 hat der Rat der Europäischen Gemeinschaft eine Verordnung über die freiwillige Beteiligung gewerblicher Unternehmen an einer gemeinschaftlichen Umweltmanagement- und Betriebsprüfungsregelung (sog. Öko-Audit) erlassen. Ziel
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Versicherungsfälle im Ausland (UHV)
Das UHV-Modell ist auf die deutsche Haftungslage zugeschnitten worden, was sich insbesondere in der Ausgestaltung der Deckungsbausteine der Ziffer 2 UHV-Modell zeigt. Aufgrund der Besonderheiten von Umweltschäden zu beachten, dass Umwe
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Betriebs-Haftpflichtversicherung (BHV)
ein kleines Missgeschick oder ein verschuldeter schwerer Unfall - im Geschäftsleben haften Unternehmer, Selbstständige und Freiberufler in den gesetzlich geregelten Fällen persönlich auf Schadensersatz für Schäden Dritter. Weil die fina
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Umwelt-Haftpflicht-Versicherung (UHV)
Die UHV ist ein unverzichtbarer Teil für die umfassende Versicherung der betrieblichen Haftungsrisiken. Sie deckt die Risiken der Unternehmen ab, die von Umwelteinwirkungen der im Betrieb vorhandenen umweltrelevanten Anlagen oder aus de
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Besonderheiten (UmweltHG)
Inhaltsverzeichnis 1 Ursachenvermutung 1.1 Ausschluss der Vermutung bei Normalbetrieb 1.2 Weiterer Ausschluss der Vermutung 2 Auskunftsansprüche 2.1 Auskunftsrecht gegenüber Behörden 2.2 Auskunftsansprüche des Anlageninhabers 3 D
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