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Ab 1. Oktober 2021: neuer Tarif Kfz-Privat

Pünktlich zur Herbstoffensive stellen wir Ihnen einen neuen Kfz-Tarif vor, der es in sich hat. Mit einem umfangreichen Leistung-Update sorgt er für den Extra-Schub im Vertrieb – und überzeugt Kunden mit E-Autos und Verbrennern gleichermaßen.

Mehr Leistung – über das Wechselgeschäft hinaus

Bereits unsere bisherige Kfz-Versicherung konnte mit starker Leistung auffahren. Mit dem neuen Tarif ab dem 1. Oktober 2021 wird VHV KLASSIK-GARANT sogar auf Spitzenleistungen getunt. Und das über das Wechselgeschäft hinaus: Bis zum 31. März 2022 behält der Tarif an Gültigkeit, bei gleichbleibendem Tarifniveau.

Das sind die Neuerungen:

Teilkasko

  • Schäden durch Kurzschluss sind inklusive Folgeschäden an angrenzenden Aggregaten (z. B. Lichtmaschine, Batterie, Anlasser) bis 10.000 Euro mitversichert.
  • Tierbiss-Folgeschäden sind bis 10.000 Euro versichert.
  • Ausweitung der Elementarschäden um Schäden durch Erdbeben, Erdfall und Vulkanausbruch.
  • Glasbruchschäden sind inklusive Ersatz von Mautvignetten bis 50 Euro mitversichert.

Weitere Vorteile

  • Neupreisentschädigung gilt bis 24 Monate nach Erstzulassung bei Erstbesitz.
  • Kaufpreisentschädigung gilt für Gebrauchtwagen bis 24 Monate nach Erwerb.

Zusatzpaket EXKLUSIV

  • Neupreisentschädigung gilt bis 36 Monate nach Erstzulassung bei Erstbesitz.
  • Kaufpreisentschädigung gilt für Gebrauchtwagen bis 36 Monate nach Erwerb.
  • Kurzschluss-Folgeschäden sind an angrenzenden Aggregaten (z.B. Lichtmaschine, Batterie, Anlasser) bis 20.000 Euro mitversichert.
  • Tierbiss-Folgeschäden sind bis 20.000 Euro mitversichert.
  • 5 Prozent der Reparaturkosten gelten als Wertminderungspauschale bei Unfällen innerhalb der ersten 36 Monate nach Erstzulassung (ab Reparaturen über 1.000 Euro).

Erstmalig: umfassender Schutz für Elektro- und Hybrid-Pkw

Ihre Kunden fahren mit Strom? Ein neuer zusätzlicher Leistungsblock deckt spezielle Schadenrisiken von E-Fahrzeugen ab. Dieser umfasst unter anderem folgende Leistungen:

  • Im Rahmen der Vollkasko ist der Akku gegen Beschädigung, Zerstörung, Verlust oder Totalschaden durch alle Ereignisse versichert, denen der Akku ausgesetzt ist (All Risk). Ausgenommen sind nur wenige in den AKB benannte Ausnahmen.
  • Im Rahmen der Teilkasko sind spezifische Fahrzeug- und Zubehörteile (Wallboxen, Ladekarten, Ladekabel und mobile Ladegeräte) mitversichert.
  • Bei Elektrofahrzeugen gilt die nicht vorsätzlich herbeigeführte Entladung des Akkus als Panne.
  • Die Entsorgungskosten des Akkus sind bei einem Totalschaden mitversichert.

Stromer haben's besonders günstig: Alle Pkw-Modelle mit Elektro- und Hybridantrieb profitieren durch besonders günstige Beiträge in der Kfz-Haftpflichtversicherung.

Neue Verbraucherinformationen

Mit Einführung des neuen Tarifs, gilt ab dem 1. Oktober auch eine neue Verbraucherinformation. Um die Änderungen bestmöglich überblicken zu können, haben wir sie den alten Verbraucherinformationen gegenübergestellt und in der Synopse für Sie erläutert:

Veränderte Annahmerichtlinien

Zudem sind ab dem 1. Oktober Pkw erst ab einer Motorleistung von 350 kW – statt der bisherigen 300 kW – anfragepflichtig. Der aktuelle max. Wert (Zeitwert) bleibt bei 130.000 Euro. Darüber hinaus wird die Fahrzeugaltersgrenze heraufgesetzt: Die Anfragepflicht für eine Kaskoversicherung besteht somit erst ab einem Fahrzeugalter von 25 Jahren, anstelle von 20 Jahren.

Beitragsanpassungen im Bestandgeschäft

In der Kraftfahrzeughaftpflicht- und Fahrzeugversicherung werden wir neben Typ- und Regionalklassenveränderungen moderate Beitragsanpassungen vornehmen:

  • Für Verträge mit Beginn ab 01.07.2011 sind aufgrund der flexiblen Altersermittlung für Versicherungsnehmer und Nutzer zusätzliche Anpassungen der Beiträge nach oben und unten möglich.
  • Für Verträge mit Beginn ab 01.04.2015 sind aufgrund der flexiblen Fahrzeugalter-Ermittlung Anpassungen der Schutzbrief-Beiträge möglich.

Gestaffelter Rechnungsversand

Wie in den vergangenen Jahren versenden wir die Beitragsrechnungen wieder gestaffelt, um eine bessere telefonische Erreichbarkeit bei Rückfragen zu gewährleisten. Für die Januarfälligkeit 2022 werden die Kfz-Beitragsrechnungen in sieben Paketen von der 41. bis zur 47. Kalenderwoche an die Versicherungsnehmer verschickt.

Die Versandtermine: