BVK fordert Regulierungsmoratorium. BMF belastet Vermittler trotz Pandemie weiter

„Das von der SPD geführte BMF plant hier durch die Hintertür einen beispiellosen ordnungspolitischen Eingriff in die Privatautonomie der Versicherungskaufleute und ihrer Freiheit, die Höhe der Provisionen selbst zu bestimmen“, kritisiert BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Aus ideologischen Gründen wird hier ein Projekt verfolgt, das für die Rendite und Ablaufleistung der Versicherungsverträge keine Effekte hätte, aber uns die Luft abschnüren und unzählige Arbeitsplätze gefährden würde. Und das in diesen schwierigen Zeiten der Corona-Pandemie. Das ist für uns inakzeptabel.“

Der BVK moniert auch, dass das BMF mit dem Gesetzentwurf die Belastungen ignoriert, die der Berufsstand durch die umfangreichen Regulierungen der letzten Jahre hatte. Deshalb erwartet der BVK zunächst einmal ein Moratorium weiterer Regulierungen.

Ausweitung des Provisionsbegriffs

Bedenklich sieht der BVK, dass der Gesetzentwurf im § 7 Nummer 34 c VAG-E den Begriff der Abschlussprovision neu definiert. Demnach sollen auch branchenübliche Bestandsprovisionen gekürzt werden. Diese Neudefinition hat bei der beabsichtigten Regulierung der Restschuldversicherung nichts zu suchen.

Damit nicht genug, will das BMF durch den § 32 a VAG E auch Dienstleistungsentgelte zwischen den Unternehmen und den Vermittlern regulieren. Demnach darf ein Versicherer nur marktübliche Vergütungen vereinbaren.

„Abgesehen davon, dass das ziemlich schwammig ist, soll damit ein ganzer Berufsstand unter den Generalverdacht des Missbrauchs gestellt und kontrolliert werden“, kritisiert BVK-Präsident Heinz. „Deshalb fragen wir uns, ob hier das SPD-geführte Ministerium nicht schon in den Wahlkampfmodus geschaltet hat und damit von Finanzskandalen der jüngsten Vergangenheit ablenken will. Wie auch immer, werden wir unsere ganze Verbandskraft dafür einsetzen, dass diese marktfeindlichen Regelungen nicht Wirklichkeit werden.“