Zu geizig für Beratungshonorar

Honorarberatung ist für die meisten Privatanleger nach wie vor kein Thema (siehe früherer Artikel). Nur 19 Prozent sind bereit, für eine neutrale Anlageberatung zu zahlen, 80 Prozent auf keinen Fall. Diese Bereitschaft verringere sich bei der konkreten Frage nach der Honorarhöhe deutlich. So sagen insgesamt sechs Prozent der Befragten, sie seien bereit, für eine unabhängige Beratung bis zu 150 Euro je Stunde zu bezahlen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Umfrage, die TNS Infratest für die DZ Bank vorgenommen hat.

Die skeptische Einstellung zur Honorarberatung korrespondiert mit der positiven Sicht der Anleger auf die provisionsgesteuerte Beratung: 84 Prozent fühlen sich objektiv beraten (2009: 78 %). Und acht von zehn Anlegern erklären, die Beratung sei für die richtige Anlageentscheidung nützlich gewesen.

Damit erliegt die Masse weiterhin dem Trugschluss, dass Banken unabhängig beraten. „Neutrale Vermögensberatung ist nur auf Honorarbasis und bei vollständiger Herausgabe aller Provisionen möglich. Das gilt sowohl für die Beratung als auch für die Geschäftsbesorgung“, stellt Volker Looman klar. „Solange keine Bereitschaft vorhanden ist, die beiden Leistungen direkt zu entlohnen, bleibt das neutrale Vermögensmanagement ein süßer Traum“, so der Finanzanalytiker aus Reutlingen.

Laut Umfrage ist die Bereitschaft der Anleger, für Beratung Honorar zu zahlen, bei freien Finanzdienstleistern signifikant höher als bei Banken: 35 Prozent der Befragten können sich das vorstellen und damit fast doppelt so viele Leute wie bei Banken. Doch da insgesamt 68 Prozent der Honorar-Befürworter nicht bereit sind, bis zu 150 Euro pro Stunde für die Beratung zu zahlen, könnten reine Honorarberater kaum wirtschaftlich überleben.

Für den Geiz nennt Looman Beispiele: „Der Anwalt wird in Anspruch genommen, weil die Rechtsschutzversicherung zahlt. Der Homöopath wird aber geschnitten, weil die Krankenkasse die Kosten nicht übernimmt. Der Notar ist Gesetz, und der Steuerberater wird zähneknirschend entlohnt, weil die Abgaben an den Fiskus wahrscheinlich sonst noch höher wären.“

Das Berufsbild des Honorarberaters ist gesetzlich noch nicht geregelt. Die EU-Kommission hat im Herbst 2011 einen Vorschlag in die Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID) eingebracht. Deren Umsetzung könnte sich noch Jahre hinziehen. Einen deutschen Alleingang wird es wohl nicht geben, bestätigte indirekt Dr. Erich Paetz vom  Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMLEV). Wörtlich sagte er: "Eine nationale Regelung des Berufsbildes der Honorarberatung unter Berücksichtigung der europäischen Rechtsentwicklung ist sinnvoll." 

Nach derzeitigem Stand der Überarbeitung der Richtlinie (Markets in Financial Instruments Directive – MiFID) werde ein Vermittler nur dann als unabhängig angesehen, wenn er keine Provision des Produktgebers annimmt, so Paetz auf dem Berliner Forum des Arbeitskreises Beratungsprozesse (siehe früherer Artikel). „Bei der Frage der Unabhängigkeit sollte die Vergütungsform nicht ausgeblendet werden“, stellte der Leiter des Referates „Verbraucherschutz bei Finanzdienstleistungen" im BMLEV klar.

Bislang dominiere die Provisionsberatung mit 95 Prozent aller Fälle, erklärte Paetz. Für Honorarberatung müsse erst noch ein sicherer rechtlicher Rahmen geschaffen werden. Der Wettbewerb müsse dann entscheiden, was sich beim Verbraucher durchsetzt. Die Dominanz der Provisions-Beratung will das BMLEV auch durch eine Ausweitung von Nettotarifen entschärfen, „ohne gesetzlichen Zwang“ auszuüben. Zudem sprach sich Paetz für eine Pflicht aus, in Nettotarife eingerechnete Provisionen an den Kunden abzugeben. Damit befürwortete er indirekt die Abschaffung des Provisionsabgabeverbotes (siehe früherer Artikel).