Aushändigung Unterlagen bei Kündigung Maklervertrag

20.05.2005 11:23:38

Sehr geehrte ListenteilnehmerInnen,

wie verhält es sich, wenn ein Mandant den Maklervertrag kündigt und die beim
Makler vorliegenden Unterlagen ausgehändigt haben möchte?

Dass der Kunde das verlangen kann, ist soweit klar.

Wenn die Unterlagen aber nur elektronisch gespeichert sind, (Original
Vertragsdokumente liegen dem Kunden natürlich vor) müssen diese dann
ausgedruckt und dem Kunden gegeben werden, bevor nicht benötigte Daten
gelöscht werden.

Wie würde es bei einem evtl. späterem Haftungsfall aussehen, wenn die
Unterlagen dem Kunden ausgehändigt wurden?

Sofern sich jemand mit der Thematik auskennt, wäre ich an Ihrer Meinung
interessiert.

Mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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