BAV: Direkt-Vers. gem § 40 EStG - arbeitgeberfinanzierter Gruppen-Vertrag

26.10.2005 10:50:52

Sehr geehrte Damen und Herren,

Konzern hat teilweise arbeitgeberfinanzierte UK für seine Firmen
seit 01.01.2005 nach neuem AltEinkG.

In 2003 wurde weitere Fa. mit alter arbeitgeberfinanzierter BAV
nach § 40 EStG übernommen.

2004 vereinbarte Konzern mit Betriebsrat per 01.01.2005
Schließung der § 40 EStG-BAV und die neue nach AltEinkG.

Bisherige § 40 EStG-BAV hat bekanntermaßen Vor- und Nachteile
gegenüber AltEinkG-BAV. Einige Mitarbeiter wollen aber auch noch
die § 40 EStG-BAV-Direkt-Vers. über den Konzern fortführen.
Konzern will aber grundsätzlich nur die AltEinkG-BAV-UK.

Gibt es "Möglichkeiten" die § 40 EStG-BAV-Beiträge weiterhin vom
Arbeitgeber überweisen zu lassen (Betriebs-Ausgaben-Steuerabzug
ist bekannt) und der Konzern erhält irgendwie vom Mitarbeiter
einen Beitrags-Ausgleich?

Oder besteht nur die Umwandlungs-Alternative der arbeitgeber-
finanzierten in eine arbeitnehmerfinanzierte § 40 EStG-BAV-
Direkt-Vers., sofern dies in 2005 überhaupt noch machbar ist?

Brauche heute noch Hilfe!!! Vielen Dank

[Name ausgeblendet]

Auf diesen Beitrag antworten...