BU und Ansprüche aus Versorgungswerk

09.09.2008 15:44:18

Hallo liebe KollegInnen,

ich habe ein junge Ärztin als Kundin, die in einem Ärztlichen
Versorgungswerk bereits rund 2300 Euro Anspruch auf BU-Rente hat, natürlich
zu vergleichsweise schlechten Bedingungen.

Bei den meisten angefragten Versicherungen besteht die Regelung, dass 50 %
der BU-Ansprüche aus dem Versorgungswerk auf eine private BU-Rente
angerechnet werden. Bei meiner Kundin bleiben dann lediglich 800 Euro, die
sie zusätzlich absichern kann.

Von der Deutschen Ärzteversicherung kenne ich die Aussage, dass diese
deutlich kulanter mit den Ansprüchen aus Versorgungswerken umgehen.

Kennen Sie weitere Versicherer, die nicht diese 50 % Regelung fahren bzw.
diese erst ab einer bestimmten BU-Renten-Höhe.

Vielen Dank & Herzliche Grüße

[Name ausgeblendet]

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