Beitragsberechnung zur GKV /(Hausfrau)

30.08.2003 22:32:23

hallo Kollegen,
erst mal danke für die schnelle und wichtige Antwort auf meine Frage (Kündigung bei Beitragsanpassung).
Doch hier schon wieder etwas:
Ehepaar: Er und Kind privat versichert, Ehefrau [Name ausgeblendet].
Nun ist der E-Urlaub zu Ende.
2 Möglichkeiten (als nicht Verdienende Hausfrau):
1. sie versichert sich privat. Welche Kündigungsmöglichzeit muss sie einhalten? Kann sie nahtlos von der Kasse zur Privaten wechseln oder muss sie die 3 Monate (Kündigungsmonat + 2 Karenzmonate) einhalten?
2.wenn sie sich für die GKV entscheidet, wie berechnet sich ihr Beitrag? Wird hier das Einkommen des Ehemannes (privat versichert) herangezogen? Folgende Berechnungsgrundlage soll angewandt werden:
Einstufungsgrundlage ist die Hälfte des eigenen Einkommens (Ehefrau) und die Hälfte des Einkommens des Ehemanns (PKV) abzgl. einen Pauschalbetrages je Kind. Maximale Beitragsbemessungsgrundlage sind 50 % der jeweils gültigen Beitragsbemessungsgrundlage in der Krankenversicherung.
Grüße

[Name ausgeblendet]

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