Courtage-Zusage der Nürnberger
14.11.2003 10:43:42
Für Sie als Info,
schauen Sie mal in Ihre Courtage-Zusage mit der Nürnberger unter "Allgemeine
Provisions-/Courtagebestimmungen" Punkt 11 nach. Da [Name ausgeblendet]t es: "Mit Ende des
Vermittlungsvertrages entfällt jeder Anspruch auf Abschluß-, Folge-,
Bestandpflege- oder Inkassoprovisionen, auch Erhöhungen aller Art."
Na dann auf gute Zusammenarbeit, liebe Nürnberger.
Mit freundlichen Grüßen
[Name ausgeblendet]
Auf diesen Beitrag antworten...