Definition "regelmäßig" in den Antragsfragen bei Lebensversicherungen

16.10.2006 15:46:49

Hallo Kolleginnen und Kollegen,

einer unserer Kunden wünscht eine Legaldefinition des Begriffs "regelmäßig" bei der Gesundheitsfragen zu Medikamenten, Drogen, Alkohol etc. in Lebensversicherungsanträgen.

Er stört sich an dem Begriff, da nach seiner Ansicht bereits das jährliche Glas Sekt zu Silvester ja "regelmäßig" sei. Es kann aus seiner Sicht nicht Sinn der Frage sein, jede Kleinigkeit die er nur ein oder zwei mal pro Jahr zu sich nimmt in den Antragsfragen anzugeben. Er möchte gerne eine Definition die die "notwendigen und hinreichenden Bedingungen" für eine "juristisch exakte" Abgrenzung enthält. Er möchte hier eine sichere Basis, falls es einmal zu einem Leistungsfall kommt.

Meine Nachfrage bei einigen Gesellschaften brachte hier keine Lösung. Die Abgabe einer schriftlichen Erklärung wird verweigert. Auch variieren die Auskünfte sehr stark und sind mehr als schwammig. Man könnte fast den Eindruck gewinnen, dass sich die Gesellschaften ein "Türchen" offen halten möchten.

Vielleicht kann mir jemand eine entsprechende Definition bzw. Quelle zukommen lassen? Eventuell wurde diese Frage ja bereits gerichtlich geklärt?

Herzlichen Dank

[Name ausgeblendet]

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