Einwand grobe Fahrlässigkeit

06.08.2015 14:33:49

Guten Tag werte Kollegen,

welche Versicherer sind Ihnen bekannt die in der Inhaltsversicherung und Gebäudeversicherung vollständig aud den einwand der groben Fahrlässigkeit VERZICHTEN?

Danke für jeden Hinweis.

Ihr

[Name ausgeblendet]

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06.08.2015 14:41:34

Gebäude: Grundeigentümer nach ca 3 Jahren
sofort: konzept und marketing (VR Zurich)

Glück auf!

[Name ausgeblendet]

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06.08.2015 15:13:08

Hallo Herr [Name ausgeblendet],
die ERGO mit ihrem Baustein "Wohngebäude Spezial"

Freundliche Grüße

[Name ausgeblendet]

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06.08.2015 15:59:44

Hallo Herr [Name ausgeblendet],

die InterRisk, Wiesbaden bietet nicht nur zur privaten WGV sondern auch zur
HRV als einer

der ersten Versicherer seit 2008 über die Deckungs-Variante ‘XXL‘ 100:

Keine Leistungskürzung bei Schäden durch grobe Fahrlässigkeit.

Ein diesbezüglicher vollständiger Verzicht im gewerblichen und
freiberuflichen Bereich ist

mir leider nicht bekannt.

Mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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06.08.2015 16:21:19

Sehr geehrter Herr [Name ausgeblendet],

in Gewerbe-Inhalt ist mir auch kein VR bekannt, wir versichern allerdings
auch nur Inhalt von Zahnarztpraxen.

Freundliche Grüße

[Name ausgeblendet]

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06.08.2015 16:20:05

Sorry, es muss lediglich [Name ausgeblendet]en: ‘XXL‘:

Von: Fa. AKKURA

[Name ausgeblendet]

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06.08.2015 18:49:04

Werter Kollege [Name ausgeblendet],

in Gewerbe Inhalt bitten einfach über den Hamburger Versicherungs-Service
versuchen !.

Dies habe mir öfters ein Angebot mit dem Verzicht auf Einwand der groben
Fahrlässigkeit erstellt ,machen es aber soweit bekannt , vom Gewerbe selber
abhängig.

Bei VWG Privat war mir die Rhion hier ein Begriff. Bin aber nicht mehr
sicher, ob dies für die aktuelle Produktlinie gilt , da sich auch die
Annahmepolitik stark verändert hat !

Mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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25.08.2015 13:12:39

Hallo.
In der WuG unterscheiden die Versicherer zwischen grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalles und grob fahrlässige Verletzung der Obliegenheitspflichten.
Beides werden von kaum einer Gesellschaft abgesichert. Eine der wenigen Ausnahmen ist die Bayrische....

[Name ausgeblendet]

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26.08.2015 08:43:04

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