Entgeldumwandlung / vorzeitiger Rückkauf

27.04.2009 11:19:13

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

Eine Entgeldumwandlung wurd durch den Versicherungsnehmer vorzeitig vollständig zurückgekauft. Nachstehend die Fakten und meine Frage dazu:

Beginn 01.12.1993, Ablauf 01.12.2025, Beitrag 3.000 DM jährlich, abgeschlossen als betriebliche Alkterversorgung (Entgeldumwandlung) mit unwiderruflichem Bezugsrecht. Zum 01.09.1998 aus dem Betrieb ausgeschieden, Wechsel des VN auf Ehefrau [Name ausgeblendet]und Weiterführung des Vertrages mit eigenen Beiträgen. Im Sommer 2006 Trennung der Eheleute, die Frau [Name ausgeblendet]bereit die Versicherungsnehmereigenschaft auf den Ehemann zu übertragen. Ein Anruf bei der Gesellschaft bestätigte die Auffassung, daß der Vertrag in soweit nicht aufgelöst werden kann, als Beiträge in Form einer bAV entrichtet wurden, nur die Teile könnten ausbezahlt werden, welche privat einbezahlt wurden. Im Zuge der Scheidung wurde jetzt festgestellt, daß der gesamte Rückkaufswert im September 2008 durch die Gesellschaft an die "Nochehefrau" ausbezahlt wurde. Durch ein Schreiben von Seiten der Gesellschaft wurde die Korrektheit des Auszahlung bestätigt. Als Begründung wurden angeführt: keine gestzliche Unverfallbar
keit, rechtskräftiger VN-Wechsel ohne Verfügungsbeschränkungen und ein widerrufliches Bezugsrecht.

Meine Fragen hierzu wären:

1. Ist die, von der Gesellschaft, vertretene Auffassung richtig?
2. Und wenn ja, wer bezahlt die dadurch anfallenden Sozialabgaben und Einkommenssteuern?

Ich erwarte keine rechtsverbindlichen Auskünfte von Ihnen sondern nur Ihre perönlichen Meinungen.

Vielen Dank schon jetzt für die Antworten und allen ine erfolgreiche Woche.

[Name ausgeblendet]

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