Feststellung Invilidität

02.08.2004 11:37:47

Sehr geehrte Kollegen,

ich habe eine Anfrage zum Thema Unfallversicherung:

Nach einem Unfall hat unser Mandant der AM einen fachärztlichen Bericht
eines Spezialisten vorlegt. Doch vorab einige Daten zum besser Verständnis:

Unfall: 02.01.2003

Meldung des Schadens: 01.03.2004

Einreichung des fachärztlichen Berichts: 24.01.2004

In dem Bericht teilte der Arzt mit, dass der Gesundheitszustand erst am
24.01.2005 festzulegen sei. So weit so gut, die AM zahlte einen Abschlag in
Höhe von 5% der Versicherungssumme mit der Option auf Rückzahlung.

Zwischenzeitlich hat sich der Gesundheitszustand soweit verschlechtert, dass
sowohl die BG wie auch die BfA ein Rente auf Erwerbsminderung anerkannt
haben und dies wurde sogar mittlerweile anerkannt das es keine Chance auf
Verbesserung des Gesundheitszustandes gibt.

Die AM weigert sich aber beharrlich die neue Fakten zu akzeptieren und
beruft sich auf den ersten fachärztlichen Bericht und wurde uns gegenüber am
Telefon sogar sagen wir mal vorsichtig „schnippisch“. Wie sollen wir und
unsere Mandantin sich jetzt verhalten.

Gruß

[Name ausgeblendet]

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