Haftung bezüglich umsonst gezahlter Beiträge

17.09.2007 14:51:45

Hallo Kollegen,

folgender Sachverhalt:

Kundin hatte bei Aachen Münchener eine BU. Abgeschlossen bei der DVAG

Bei Abschluss eines anderweitigen Vertrages mit Gesundheitsprüfung ergaben
sich einige Probleme wegen Vorerkrankungen.

Ich habe daraufhin auch die bestehenden Versicherungen überprüft, ob bei der
Beantragung alles mit rechten Dingen zugegangen ist. Wie zu erwarten war dem
nicht so. Es war unvermeidlich bei der bestehenden BU bezüglich der
Gesundheitsangaben eine Nachmeldung zu machen. (Die Kundin hätte nie eine
Leistung bekommen) Die Aachen Münchener hat den Vertrag sofort beendet.

Beim Abschluss des Vertrages bei unserem Freund von der DVAG wurde Sie nur
gefragt: „Passt alles? Gibt es etwas was in Zukunft Probleme bereiten
könnte? – Nein? – Prima!“ – Sprachs und kreuzte alle Fragen mit „Nein“ an.

Kundin möchte nun wissen, ob dieser „Berater“ für die umsonst gezahlten
Beiträge haftbar gemacht werden kann.

Mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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