Hausratvers. / Feuerschaden

17.03.2009 14:58:19

Werte Kollegen,

ein Mandant von uns hat vor 2 Monaten einen Feuerschaden in seinem selbstgenutzten Einfamilienhaus erlitten. Bzw. nicht er, sondern sein Hausrat ;-).
Hierbei wurden auch Teile seines Wohnzimmers, u.a. zwei Gardinen, stark beschädigt. Die Gardinen vor dem anderen Fenster wurden nur leicht verrust und konnten wohl gereinigt werden. Allerdings ist es nun so, daß die beschädigten Gardinen alleine nicht ersetzt werden können, da es die Gardinenmarke nicht mehr gibt, somit müssten zwei "andere" Gardinen gekauft werden.
Der Versicherer weigert sich nun, alle Gardinen im Gesamten zu erstatten und beharrt auf eine 50% Entschädigung, da nur die Hälfte der Gardinen final beschädigt wurde. Ist dies nach Ihrer Meinung so korrekt?
Zugrunde liegen die VHB 97, in denen ich leider keine verbindliche Regelung finden kann.

Vielen Dank für Ihre Hilfe bzw. Quellenhinweise für eine weitere Vorgehensweise gegen den Versicherer.

Viele Grüße

[Name ausgeblendet]

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