Kündigung im Schadenfall

05.01.2006 16:50:52

Hallo Liste,

ein Versicherungsnehmer hat eine Privathaftpflichtversicherung, die bis
2008 bei einem Generalvertreter abgeschlossen wurde. Nun hatte er einen
Schaden gemeldet. Ich war der Meinung, dass er zur nächsten
Hauptfälligkeit (10/06) kündigen kann und somit früher aus dem Vertrag
raus kommt. Irre ich mich?

Mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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