Kündigung einer Gebäudeversicherung und § 107 VVG

20.08.2003 11:33:11

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

bekanntlich gibt es neben den Tarifen, die auf den 14er Wert abstellen und
den gleitenden Prämienfaktor zum Inhalt haben auch Tarife, die nach
Quadratmetern Wohnfläche tarifieren und keine Gleitklausel haben. Wenn bei
der zuletzt genannten Variante die Prämie angepasst wird, steht dem VN m.E.
ein außerordentliches Kündigungsrecht zu, weil der Prämienerhöhung keine
Leistungsverbesserung gegenüber steht. Erfährt der VN von der
Prämienanpassung erst durch die Beitragsrechnung kurz vor Fälligkeit, wie
lese ich dann den § 106 VVG? Die Vierwochenfrist kann der VN dann ja wohl
kaum einhalten. Zwar steht in den Bedingungen, dass dem VN die
Prämienanpassung spätestens vier Wochen vor Fälligkeit mitzuteilen ist, aber
der letzte Tag dieser Frist [Name ausgeblendet]t auch noch Einhaltung der Frist, aber für
den VN gleich Fristversäumnis bedeutet.

Mir geht es nicht um die Wertung der Zusicherung der Versicherer, die
Nachricht würde immer rechtzeitig ankommen, sondern was ist, wenn dem VN die
Frist genommen wird.

Mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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