Lebensversicherung auf Minderjährige

01.06.2005 11:55:38

Hallo Listenteilnehmer,

eine KLV für eigene minderjährige Kinder bedarf lt. § 159 VVG der
Einwilligung des Kindes (über das Vormundschaftsgericht), wenn die
Versicherungssumme höher als die gewöhnlichen Beerdigungskosten ist und die
TFL vor Vollendung des 7. Lebensjahres vorgesehen wird. D. h. doch, dass bei
Kindern zwischen 7 und 18 die Eltern alleine beliebig hohe KLV mit TFL und
VP = Kind abschließen dürfen, oder? Und aus steuerlichen Gründen wird man in
der Vergangenheit ja auch mindestens 60 % der Prämiensumme vereinbart haben.

Wenn nun nur eine niedrige TFL.vereinbart ist, was wird dann tatsächlich im
TF gezahlt - die eingezahlten Beiträge, das Deckungskapital nach Stornobzug,
... (?) - und wo ist das vereinbart. Rückkaufswert kann ja hier nicht die
korrekte Antwort sein, weil § 176 für den RKW ausdrücklich voraussetzt, dass
es sich um eine KLV auch für den TF handelt.

Schöne Grüße

[Name ausgeblendet]

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