Neuwertentschädigung in der Hausratversicherung

06.03.2005 12:40:07

Sehr geehrte Kollegen,

Wir haben ein Problem, bei dem wir uns außerstande sehen eine unserem
Interessent eine adäquate Antwort zu geben. Wir sind für jegliche Hilfe sehr
dankbar. Zum Vorgang:

Unser Interessent ist bei der AM Hausratversicherung VHB 2000, 75qm
Wohnfläche, VS 50.000, Unterversicherungsverzicht gilt als vereinbart.

Es kommt zum Wohnungsbrand; eine Toaster fängt Feuer und zündet eine
Stereoanlage an, das Plastik verbrennt. Die Wohnung wird vollkommen verrußt.
Überall hängen Plastik-Ruß-Fäden herum. Kleidung, selbst in den Schränken
ist total verrußt. Ein Aufenthalt für länger als 10 Minuten in den Räumen
ohne Atemschutz führt zu wahnsinnigen Kopfschmerzen.

Die AM bietet nun folgende Regulierung an:

- Reinigung alle Gegenstände, darunter auch Kinderbekleidung eines
Neugeborenen

- Bei einer Couch-Kombination soll der 3 Sitzer ersetzt und der 2er
und 1er gereinigt werden

Die Interessentin möchte die Reinigung nicht durchführen lassen und verlangt
Ersatz zum Neuwert. In den Bedingungen steht Ersatz gleicher Art und Güte.
Was gilt für diesen Fall?

Kann die Interessentin eine andere Modalität der Regulierung wünschen? Ist
nach der Reinigung eine Wertminderung geltend zu machen?

Für Anregungen und Antworten jeglicher Art wäre ich Ihnen sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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