PHV: Gefälligkeitsschaden?

11.11.2005 17:05:38

Hallo werte Kollegen,

es geht um den folgenden Fall in der privaten Haftpflichtversicherung:

-- VN versucht mit nassen Fliegenschwamm einen angetrockneten Vogelsch....
auf dem Dach eines Autos zu beseitigen
-- Ort: Tankstelle, Auto: gehört einer Freundin
-- VN zerkratzt dabei unabsichtlich den Lack unter den Vogelexkrementen
-- Schaden wird erst sichtbar, als es zu spaet ist

Geschaetzer Schaden lt. Werkstatt ca. 100 EUR (+).

Handelt es sich hier um einen Gefälligkeitsschaden, der extra in der PHV
abgesichert werden muss, damit

die Versicherung die Eintrittspflicht erklären kann? Gefahren ist die
Freundin (Fahrzeughalterin), sodass die

Benzinklausel als Ausschlusstatbestand nicht greift.

Mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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