PKV: Anwartschaftsversicherung für Studenten

06.03.2006 12:11:39

Hallo werte Kollegen,

lehrbuchgemäß wird eine Anwartschaftsversicherung bei:

1.eintretender Versicherungspflicht
2. eintretender Familienversicherung

3. Arbeitslosigkeit, wenn Beiträge für die PKV-Voll VS nicht aufgebracht
werden können

empfohlen, um den Gesundheitszustand „einzufrieren“ und sich gegebenenfalls
auch das frühere Eintrittsalter
zu sichern.

Ich habe einen Studenten, der sich Hauptstudium befindet und in ca. 2-2,5
Jahren mit dem Studium fertig sein wird.

Da er nach dem Studium sich selbstständig machen will/wird, möchte er jetzt
schon den Fuß in die Tür der PKV

„stellen“, um sich den jetzigen Gesundheitszustand zu sichern.

Was muss ich generell beachten bzw. gibt es bestimmte Fristen in diesem
Zusammenhang zu beachten?

Mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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