RS bei Vorsatz / Verleumdung /

12.06.2007 15:52:55

Sehr geehrte Kolleginnen und kollegen,

wie sieht der Rechtsschutzexperte folgenden Vorgang. Unser Mdt bekommt eine Verleumdungsanzeige. Die Staatsanwaltschaft ermittelt. Was ist geschehen? Unser Mdt hatte einen Verkehrsunfall. Dieser Vorgang ist abgearbeitet worden. Der Mdt. hat seine Schadenregulierung bekommen. Im Nachhinein bekommt die Karlsruher Versicherung, das VU der damals zahlenden VN eine Schadenanzeige von irgendwoher. In Folge verwechselt der Versicherer hier die Karlsrugher die Daten mit dem Unfall von damals und schreibt die damalige mittlerweile verurteilte an und sendet eine Schadenanzeige mit den Daten des damals Verunfallten. Die damals Verunfallte und zur Zahlung verurteilte erstattet eine Strafanzeige wegen Verleumdung.Die RS hier die Concordia lehnt eine Rulierung wegen Vorsatz obwohl die Karlsruher Versicherung bereits mitgeteilt hat das hier ein Datenfehler vorliegt. Ist die Ablehnung dem Grunde nach richtig?

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

[Name ausgeblendet]

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