Unfälle durch Erschrecken

10.10.2009 15:45:29

Sehr geehrte Damen und Herren,

sicher erinnern sich viele noch an eine rege Diskussion in der Branche nach einem Urteil (Versicherungsjournal berichtete auch intensiv) zu einem Sturz. Der Skiläufer hatte sich erschrocken (das löste keinen Dauerschaden aus ;-) ) und war dann schwer gestürzt, was nicht ohne Folgen blieb. Viele Leute meinten, dass das Aufschlagen auf dem Erdboden doch das Unfallereignis sei und nicht der Schreck selber und das durch solche Prozesse (der beklagte Versicherer ist mir leider bis heute unbekannt und sollte sich sowieso schämen) die private Unfallversicherung noch negativer ins Gerede kommt.

Erfreulich finde ich, dass die InterRisk hier für Klarheit bei den Kunden und nicht zuletzt auch bei den Vermittlern sorgt. Ab sofort gilt dort:

Ein Urteil des OLG Celle (VersR 27/2009, S1252 ff, 8 U 131/08) beschäftigte sich mit dem Sturz eines Ski-Abfahrtsläufers, der sich - ohne Berührung mit einem vorbeifahrenden Skifahrer - erschreckte und dadurch zu Fall kam. Das OLG kam zu dem Ergebnis, dass ein solches Ereignis keinen Unfall darstelle. Daher haben wir unsere Bedingungen ausdrücklich um Unfälle durch Erschrecken erweitert (§ 6 Nr. 1.1 der B12 und B13 bzw. Nr. 6.1 der B11).

Auch eine weitere Klarstellung finde ich erwähnenswert und zitiere hier mal den Versicherer:

Das OLG Dresden (r+s 10/2008, S432 ff, 4 U 1046/47) befasste sich mit einer durch das Anheben eines Gegenstandes ausgelösten Rotatorenmanschettenruptur. Das OLG wertete diese Verletzung nicht als eine nach den AUB versicherte Kraftanstrengung mit der Folge einer Schädigung an Gliedmaßen oder Wirbelsäule, weil das betroffene Schultergelenk anatomisch zum Rumpf und nicht zu den Gliedmaßen gehört. Daher haben wir unsere Bedingungen dahingehend erweitert, dass der Versicherungsschutz bei Verrenkungen von Gelenken sowie Zerrungen und Zerreißungen von Muskeln, Sehnen, Bändern, Kapseln oder Menisken nicht auf Gliedmaßen und Wirbelsäule beschränkt ist (§ 1 Nr. 2.1 der B12 und B13 bzw. Nr. 1.4 der B11).

Beste Grüße

[Name ausgeblendet]

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