Urteil: Leistungsausschluß in § 2 IV AUB 94
28.07.2004 07:04:57
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
folgender Link führt zu einem aktuellen Urteil des BGH:
ÜBRIGENS: Ich stellen den Link ohne Gewähr zur Verfügung. Für den Text des Urteils sowie für die Seiten des BGH oder etwaiger verlinkter Seiten bin ich SELBSTVERSTÄNDLICH NICHT verantwortlich - aber das dürfte wohl klar sein!!!
http://snipurl.com/82jr
Leitsatz: Der Leistungsausschluß in § 2 IV AUB 94 für krankhafte Störungen infolge psychischer
Reaktionen ist nicht unklar (§ 5 AGBG, § 305c Abs. 2 BGB); er hält einer
Inhaltskontrolle stand (§ 9 AGBG, § 307 BGB).
Viel Spaß bei der Lektüre.
Grüße
[Name ausgeblendet]
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