Versicherungswechsel bei Gebäudeerwerb

03.05.2011 14:04:49

Guten Tag werte KollegInnen,

im Archiv habe ich zum Thema leider nix gefunden!

Dies sind die juristischen Fakten:

VVG 2008:
§ 96 Kündigung nach Veräußerung
(1) Der Versicherer ist berechtigt, dem Erwerber einer versicherten Sache
das
Versicherungsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu
kündigen.
Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats ab der
Kenntnis des Versicherers von der Veräußerung ausgeübt wird.

(2) Der Erwerber ist berechtigt, das Versicherungsverhältnis mit sofortiger
Wirkung
oder für den Schluss der laufenden Versicherungsperiode zu kündigen.
Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats nach dem
Erwerb, bei fehlender Kenntnis des Erwerbers vom Bestehen der Versicherung
innerhalb eines Monats ab Erlangung der Kenntnis, ausgeübt wird.
(3) Im Fall der Kündigung des Versicherungsverhältnisses nach Absatz 1 oder
Absatz 2 ist der Veräußerer zur Zahlung der Prämie verpflichtet; eine
Haftung
des Erwerbers für die Prämie besteht nicht.

und

Da sie das Recht haben, den bestehenden Versicherungsschutz eines Gebäudes
innerhalb eines Monats nach dem Grundbucheintrag zu kündigen, ....

weitere Fakten:
Brief des bestehenden VR an Erwerber des Hauses am 22. März 2011 mit Nennung
der Vers-Nr und Beschreibung der Kündigungsmöglichkeiten.

01.04.2011 Eintrag ins Grundbuch.

Hauptfälligkeit 01. 06.2011

Habe ich noch Chancen, dass der Erwerber den Altvertrag kündigen kann?

Gilt hier die Argumentation:
- keine Kenntnisse in Sachen Vor-Schäden
- Art und Weise des bestehenden Versicherungsschutzes

oder wurden alle Formalitäten eingehalten und der neue VN hat Pech gehabt!?

Danke für Tipps und Infos!

Glück auf!

[Name ausgeblendet]

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