Vorversicherer macht Probleme bei KFZ-Versicherung.

10.03.2005 15:22:45

Guten Tag sehr geehrte Kollegen,

folgendes hat sich zugetragen:

Ein Versicherungsvertreter beendet sein Vertreterdasein als gebundener Vertreter und wird Versicherungsmakler. Ein Kunde aus seinem alten Bestand ruft ihn an und will ein Angebot für ein neues Auto. Der Makler erzählt ihm von seinem Wechsel, und daß er nicht mehr für die Gesellschaft als Vertreter tätig ist. Der Kunde besteht jedoch auf einem Vertrag beim Makler, vor allen, weil er in einem unabhängigen Vergleichsprogramm die Leistungs- und Prämienunterschiede erläutert bekam.

Nun weigert sich die alte Gesellschaft den SF-Rabatt zu bestätigen. Deren Vertreter sucht den Kunden auf und nachdem der Kunde 20 Jahre lang exorbitante Beiträge zahlte bekam er auf einmal ein viel billigeres Angebot nachgereicht.

Der Kunde rief aufgebracht an und wollte zum nächsten Jahreswechsel zurück zum Vorversicherer. Dieser bestätigt weiterhin die SF nicht. Bei der Prämienrechnung für 2005 ruft der Kunde wieder aufgebracht an, warum er eine Prämienrechnung bekam, er habe doch bei der neuen Gesellschaft (nicht beim Makler) angerufen und gesagt, daß er den Vertrag ab Jahreswechsel nicht mehr will. Offenbar schickte er keine schriftliche Kündigung ab. Der Makler ruft geistesgegenwärtig den Ex-Kunden an, als er die Kopie der Prämienrechnung für 2005 bekommt und teilt dem Kunden nochmals telefonisch mit, daß er den Vertrag unbedingt noch im November schriftlich Kündigen muß.

Der Bezirksleiter des Vorversicherers ruft inzwischen den Makler an mehrfach an, und froht ihm mit rechtlichen Folgen, wenn er den Kunden weiterhin kontaktiert, und erklärt, daß einer seiner Vertreter die Sache im Sinne des Vorversicherers wieder geändert hätte.

Der Makler macht wegen einer einzelnen KFZ-Versicherung keinen Aufstand, hat er doch genügend andere Arbeit und legt den Vorgang zu den Akten.

Nun ist es März, da flattert ihm von der Gesellschaft, die er beantragt hatte ein Schreiben ins Haus, mit dem vom Kunden endgültig verlangt wird die SF-Klasse zu nennen, da sich der Vorversicherer weiterhin weigert diese anzugeben oder kündigt an, den Vertrag mit der Einstufung von SF0 weiterlaufen zu lassen.

Während des Vorgangs wurde der neue Versicherer jedoch telefonisch vom Makler kontaktiert und unterrichtet. Der Sachbearbeiter erklärte sich bereit den Vertrag zum Jahresende zu stornieren, falls der Vorversicherer eine neue Deckungskarte vorlege.

Nun hat der Kunde zwei KFZ-Verträge, einer davon soll mit SF0 eingestuft werden.

Muß er denjenigen, den er nicht mehr wollte zahlen, oder wird das dem Makler angelastet, der ja alles in seiner Macht stehende unternommen hatte daß der Kunde wie gewünscht wieder seine alte Versicherung bekommt (Reisende soll man ja nicht aufhalten). Hätte der Versicherungsvertrag bei Vorliegen der neuen Doppelkarte durch den Vorversicherer von der ungewünschten neuen Gesellschaft automatisch storniert werden müssen?

Ist schon einmal jemanden etwas ähnliches untergekommen? Vorbeugend möchte ich anführen, daß mir zwar ein Erfahrungsaustausch über diesen Fall angenehm ist aber ich damit keinen zur Rechtsberatung verleiten möchte, ich erwarte auch keine solche. Gerne können Sie mir auch per Email antworten.

Mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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