außerordentliches Kündigungsrecht in der KFZ-Versicherung

22.12.2003 12:44:43

Sehr geehrte Listenteilnehmer,

von mehreren KFZ-Versicherern wurden in unserer Agentur Kündigungen
abgelehnt, welche sich auf AKB § 9 b Abs. 2 i.V.m. TB 6 Abs. 3 und 4
beziehen. Die Versicherer vertreten die Ansicht eine außerordentliche
Kündigung kann nur ausgesprochen werden, sich der Beitrag in der
KFZ-Versicherung erhöht. Nach den o.g. Bestimmungen berechtigt jedoch jede
Änderung zu einer außerordentlichen Kündigung.
Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht und kann evtl. Lösungsweg aufzeigen
oder simmt meine Rechtsauffassung nicht.

Wünsche allen Listenteilnehmern schöne Weihnachten und einen guten Rutsch
ins neue Jahr.

Mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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