34f GewO: Mehr als die Hälfte sind “Alte Hasen”

Rund 59 Prozent der Vermittler profitieren nach der Einführung des Paragraf 34f Gewerbeordnung (GewO) von der “Alte-Hasen-Regelung”, so die aktuelle Befragung des AfW - Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. (AfW).

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