34f Gewo: Bestandsübertragung statt Erlaubnis

Am 30. Juni endet die Umtauschfrist für bisherige 34c-Vermittler, die künftig Finanzanlagen gemäß Paragraf 34f Gewerbeordnung (Gewo) vermitteln wollen. Mit dem Konzept “Inaktiver Bestandsinhaber” richtet sich der Maklerpool Netfonds an d ...

cash-online aufrufen

Passend zum Thema

Aktuell im Gespräch

Archiv - Aktuell

Aus der dvb-Redaktion

Archiv - Meistgelesen